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| Hausordnung 2009 |
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Schul- und Hausordnung für das Jan-Joest-Gymnasium der Stadt Kalkar (gem.§ 65, Abs.2,23 SchulG) PräambelSchule soll Lernprozesse ermöglichen und fördern. Schüler/innen, Lehrer und Eltern leisten ihren je eigenen Beitrag dazu, dass der Lebensraum Schule diesem Ziel entsprechen kann und ein Schulklima entsteht, das der Umsetzung dieses Zieles hilft. Es soll geprägt sein von den Grundsätzen
Für diese Ziele sollen sich an unserer Schule alle gemeinsam aktiv einsetzen, da sie unentbehrlich sind, um die Rechte jedes einzelnen zu schützen und um ein gedeihliches Zusammenleben zu ermöglichen. Daraus ergeben sich folgende Regeln: I. ORGANISATION1. Verhalten vor dem UnterrichtAuf dem Schulhof wird ab 7:40 Uhr Aufsicht geführt. Die Schüler/innen sollen nach Möglichkeit nicht früher dort eintreffen. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, steigen zur Vermeidung von Unfällen an der mit dunklen Platten markierten Schulhofgrenze ab und schieben ihr Rad zum Fahrradständer. Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Auch der Aufenthalt auf dem Parkplatz und an den Bushaltestellen ist wegen der dort herrschenden Unfallgefahr nicht erlaubt. Nachdem die Schüler/innen der Sekundarstufe I das Schulgelände betreten haben, dürfen sie es aus versicherungsrechtlichen Gründen ohne Erlaubnis eines Lehrers bis zum Ende ihres Unterrichts nicht mehr verlassen. Der Flur des Verwaltungstraktes ist kein Durchgang für Schüler/innen.
2. Verhalten während des Unterrichts und während der PausenJede Schülerin und jeder Schüler erhält einen Stundenplan. Sie / er ist verpflichtet, die darin angegebenen Unterrichtsstunden regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Ein Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss, etwa bei Unwohlsein, ist nur mit Erlaubnis des Fach- oder Klassenlehrers und nach Abmeldung im Sekretariat möglich. Auch die Teilnahme an außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen ist grundsätzlich Pflicht. Kann eine Schülerin oder ein Schüler z.B. wegen Krankheit nicht zur Schule kommen, muss die Schule möglichst am selben Tag vor dem Unterricht benachrichtigt werden, spätestens jedoch am zweiten Tag. Die Schule benötigt eine schriftliche Mitteilung, sobald sie / er wieder am Unterricht teilnimmt In den 5-Minuten-Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler in der Regel in ihren Klassenräumen auf und legen ihr Arbeitsmaterial für die folgende Stunde bereit. Um das Eigentum der Mitglieder der Schulgemeinschaft zu schützen, werden von den Fachlehrern zu Beginn der Pause die Türen zu den Klassenräumen verschlossen. Niemand darf sich ohne besondere Erlaubnis im Schulgebäude aufhalten. Findet vor den großen Pausen Unterricht in den Fachräumen statt, so wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben, ihre Arbeitsmittel rechtzeitig mit Beginn der Pause in den Klassenraum zu bringen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen in den Pausen und in ihren Freistunden das Schulgelände verlassen, da sie der Aufsichtspflicht nicht mehr unterliegen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die noch nicht 18 Jahre alt sind, haben dafür eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern im Sekretariat zu hinterlegen. Findet nach den großen Pausen Unterricht in den Fachräumen statt, werden die notwendigen Bücher und Arbeitsmittel nach dem Klingelzeichen aus dem Klassenraum geholt, danach begeben sich die Schülerinnen und Schüler zügig zu den Fachräumen. Während der halbstündigen Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Schülerinnen und Schüler sollten das Sekretariat und das Lehrerzimmer nur in dringenden Fällen und einzeln aufsuchen. SV-Raum, Schülerbücherei, der Raum des Schüler-Sanitätsdienstes sowie der Blattlaus-Raum sind während ihrer Öffnungszeiten zugänglich. Auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von Handys untersagt. Sie bleiben während des ganzen Schultages auf dem Schulgelände und auf Unterrichtswegen abgeschaltet. Vor Klassenarbeiten und Klausuren werden alle Handys auf dem Lehrerpult abgelegt. Das Fotografieren und Filmen ist generell nur mit Erlaubnis der Schulleitung oder einer anwesenden Lehrperson und dem Einverständnis der betroffenen Person gestattet. Die Schülerinnen und Schüler haben in der Schule in einer angemessenen Kleidung zu erscheinen.
II. Ordnung und SchadensverhütungJeder ist für die Sauberkeit der Schule und die Unversehrtheit des Gebäudes, der Einrichtungsgegenstände und der Gartenanlagen mitverantwortlich. Ausgeliehene Bücher müssen schonend behandelt werden. Für verursachte Schäden haften die Verursacher. Abfälle sind nur in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter zu werfen. Die Toiletten sind in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. In jeder Klasse und in jedem Kurs werden Ordnungsdienste eingerichtet, die für die Sauberkeit der Tafel, die Ordnung im Klassenraum und die Abfallentsorgung zuständig sind. Von Klassen- bzw. Fachlehrern/innen können weitere Schüler/innen mit Ordnungsaufgaben beauftragt werden. Sonder- und Fachräume dürfen nur auf Anweisung der jeweiligen Lehrkraft betreten werden. Fundsachen sind beim Hausmeister, notfalls im Sekretariat abzugeben. Empfehlung: Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten nach Möglichkeit nicht zur Schule mitgebracht werden. Verlust und Diebstahl sollten dem Klassenlehrer mitgeteilt werden. Auch Handys und MP3Player sind Wertgegenstände. III. Unfallverhütung und GesundheitHat eine Schülerin oder ein Schüler einen Unfall erlitten, muss dies wegen des Versicherungsschutzes unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Damit niemand sich oder andere verletzt, muss Folgendes verboten werden:
Verkauf und Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Das Rauchen ist allen Schülerinnen und Schülern auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei Feueralarm bleiben alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Kurses zusammen. Sie bewahren Ruhe und befolgen die Anweisungen ihrer Lehrerin / ihres Lehrers. IV. VerstößeWer sich nicht an die Regeln dieser Schulordnung hält, insbesondere durch Zerstörung, Rücksichtslosigkeit und Disziplinlosigkeit auffällt, muss davon ausgehen, dass er /sie auf der Basis der jeweils gültigen Rechtslage zur Rechenschaft gezogen wird. V. Gültigkeitsbereich der Schulordnung und InkrafttretenDiese Schulordnung besitzt Gültigkeit für alle am Schulgeschehen Beteiligten im gesamten Schulgelände einschließlich des naturwissenschaftlichen Traktes und der Sportstätten sowie auf den Wegen dorthin ab Beginn der Frühaufsicht, während der Unterrichtszeit und auch bei allen sonstigen schulischen Veranstaltungen. Sie wurde am 24.09.2009 beschlossen. Der Schulträger hat zugestimmt.
F. Schleß Dr. Britta Schulz George, OStD' © Gymnasium Kalkar |